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BGH, 27.05.1982 - 4 StR 34/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beweisaufnahme - Verschleppungsabsicht - Prozeßverschleppung - Ablehnung des Beweisantrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 391
- StV 1982, 405
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07
Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung …
Umgekehrt hat der Bundesgerichtshof eine wesentliche Verzögerung verneint, wenn der beantragte Zeugenbeweis noch innerhalb der Frist nach § 229 Abs. 1 StPO (so NStZ 1982, 391 (zur Zehn-Tages-Frist)) oder im allein für die Schlussvorträge vorgesehenen Folgetermin, der eine Woche nach der Antragstellung stattfand (so StV 1986, 418, 420), hätte erhoben werden können.Soweit dieser Maßstab bisher herangezogen wurde (vgl. BGH NStZ 1982, 391;… Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 244 Rdn. 67 m. w. N.), kann daran nicht mehr festgehalten werden, nachdem das 1. JuMoG vom 24. August 2004 (BGBl I 2198) die regelmäßige Unterbrechungsfrist auf drei Wochen verlängert hat.
- BGH, 12.02.1985 - 5 StR 879/84
Voraussetzungen für eine Antragsablehnung wegen Verschleppungsabsicht in …
Eine Antragsablehnung wegen Verschleppungsabsicht setzt mit voraus, daß die verlangte Beweiserhebung tatsächlich zu einer nennenswerten Verfahrensverzögerung führen wurde (st. Rspr. BGH, z.B. Urt. v. 16.9.1958 - 5 StR 304/58 = NJW 1958, 1789 -, v. 7.11.1978 - 1 StR 470/78 - v. 21.4.1982 - 2 StR 657/81 = NJW 1982, 2201 -, v. 27.5.1982 - 4 StR 34/82).